Das Trojanische Pferd des Herrn Sobotka

Verfassungsgerichtshof
Verfassungsgerichtshof

Brief von Alois Schöpf an Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka

Bekanntlich endet die Stellungnahme der österreichischen Bischofskonferenz in
Reaktion auf das Erkenntnis des österreichischen Verfassungsgerichtshofs, wonach
die Kriminalisierung der Beihilfe zum sogenannten Selbstmord verfassungswidrig
sei, mit der Forderung an die österreichischen Politiker, dem Erkenntnis
des Gerichtshofs unter gewissen strengen Bedingungen zwar Rechnung zu tragen,
jedoch jeglicher Form der aktiven Sterbehilfe mit einem Verbot im Verfassungsrang
entgegenzutreten.

Genau darauf zielte denn auch das Statement von Nationalratspräsident Sobotka
ab, wenn er meinte, die Fragen der Sterbehilfe müssten durch ein Verfassungsgesetz
geregelt werden, wobei er zugleich eine Antwort, was darunter konkret zu verstehen
sei, schuldig blieb, da seine Stellungnahme offenbar nur als Versuchsballon
gedacht war, die allgemeine Stimmungslage abzutesten.

Wieder einmal erweist sich die ÖVP also als ein verlängerter Arm der katholischen
Kirche, wenn sie versucht, deren Forderungen in ein für die anderen Parteien nach
außen hin attraktives Angebot zu verpacken. Denn wie liberal oder weniger liberal
auch die Reaktion auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs durch einen Gesetzesentwurf
der derzeitigen Regierung ausfallen mag, es wäre im schlechtesten
Sinne reaktionär, sich mit einem Gesetz in Verfassungsrang einem in der gesamten
westlichen Welt platzgreifenden Denkprozess zu verweigern und dabei wieder
einmal genau jenes schwere menschliche Leid in Kauf zu nehmen, dem nunmehr
durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshof zumindest zum Teil ein Riegel
vorgeschoben wurde.

In immer mehr Ländern Europas wird nämlich durch die sukzessive Anpassung
der Sterbehilfegesetze (ob es sich dabei um die Möglichkeit der Beihilfe zum Suizid
oder um aktive Sterbehilfe handelt) an die Realitäten einer modernen Gesellschaft
versucht, einerseits noch nicht erfasstes unnötiges Leid in der letzten Phase des Lebens
zu verhindern und zugleich die Autonomie des Menschen immer mehr in das
Zentrum des Denkens und der Gesetzgebung zu stellen.

Als Vertreter der Österreichischen Gesellschaft für ein humanes Lebensende ÖGHL
hatten Wolfgang Obermüller und Alois Schöpf Gelegenheit, mit zahlreichen Politikern
und Politikerinnen auf höchstem Niveau über all diese Probleme ausführlich
zu sprechen. Im Hinblick auf das Statement von Herrn Sobotka, hinter dem wir
einen weiteren feigen Anschlag im Dienste einer totalitären Gesinnungsgemeinschaft
auf den autonomen Staatsbürger vermuten, möchten wir eindringlich daran
erinnern, dass uns in allen Gesprächen von Seiten aller Parteien vermittelt wurde,
in keinem Fall auf Gesetzesvorschläge einzugehen, die das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs
in welcher Art und Weise immer rückabzuwickeln versuchen.

Genau in diese Richtung zielt jedoch der Vorschlag Sobotkas. Er muss daher scharf
zurückgewiesen werden.

Mit dem Ausdruck vorzüglicher Hochachtung
Alois Schöpf, ÖGHL Beirat

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