Die Ethik Groteske

Ethikunterricht in Österreich
Ethikunterricht in Österreich

Zuerst veröffentlicht im Schöpfblog von Alois Schöpf

Österreichs Schulen zwischen Mittelalter und Gegenwart
Ein Essay

Das Schuljahr beginnt. Und mit ihm auch der verpflichtende Ethikunterricht ab der 9. Schulstufe. Schülerinnen und Schüler, die sich vom Religionsunterricht abgemeldet haben, sind von nun an verpflichtet, sich in einem eigenen Unterrichtsfach darüber zu informieren, wie ein anständiges und richtiges Leben auszusehen hätte.

Ob tatsächlich dahinter der naive Gedanke steht, dass nur als guter Mensch durchs Leben kommt, wer sich an die Moralvorstellungen einer Religion, in Österreich vor allem der katholischen, gebunden fühlt, weshalb den anderen von Seiten des Staates nachgeholfen werden müsse, ist äußerst fraglich. Viel eher scheint ein gewisser Buß- und Vergeltungsgedanken zu obwalten, dass jene, die schon so offensichtlich auf die Segnungen des jenseitigen Heils verzichten, nicht dafür auch noch mit einer Freistunde im Diesseits belohnt werden sollen, die sie übrigens meist in den Tempeln der wahren zeitgenössischen Anbetung, in einem Kaufhaus, verbringen.

Das gewichtigste und zugleich skandalöseste Argument für den Ethikunterricht dürfte jedoch darin bestehen, dass durch den Bedeutungsverlust der Religion in einer säkularen Gesellschaft immer mehr Religionslehrerinnen und Religionslehrern die Arbeitslosigkeit droht, weshalb ihnen nunmehr ebenso wie Lehrern anderer Fächer die Möglichkeit eröffnet wird, nach kurzer Umschulung auch ein Unterrichtsfach zu betreuen, dass genau von jenen besucht werden muss, die von ihnen als Religionslehrern nichts wissen wollen, weil sie die Weltanschauung des Christentums als Aberglauben und seine Moralvorstellungen als pathologisch ablehnen.

Dass der Religionsunterricht fest in den Händen der kirchlichen Obrigkeit verankert ist, verdankt Österreich einem nach wie vor gültigen und aufgrund der Feigheit unserer Politiker auch nie aufgekündigten Konkordat, das in der Zeit des Klerikal-Faschismus 1933/34 zwischen dem Kanzler der Ersten Republik Engelbert Dollfuß und dem Heiligen Stuhl unter Papst Pius XI abgeschlossen wurde. Danach steht es der katholischen Kirche zu, Religionslehrer, welche mit der „missio canonica“ ausgestattet sein müssen, was bedeutet, dass sie mit den offiziellen kirchlichen Lehren vertraut und ihnen verpflichtet sind, in den Unterricht der staatlichen Schulen zu entsenden.

Ab dem Herbst dieses Jahres finden wir also in Österreichs Schulen die Situation vor, dass Schülerinnen und Schüler zur gleichen Zeit zwei verschiedene Klassenzimmer betreten, in denen im Hinblick auf Fragen, die zu Erwachsenen heranwachsende Jugendliche besonders interessieren, in einem, wie die folgenden Zitate aufzeigen werden, absolut unverantwortlichen Maße Ethiken gelehrt werden, die sich in wesentlichen Punkten krass widersprechen.

Die unten angeführten Zitate sind Originaltexten, Wikipedia-Einträgen und Unterrichtsunterlagen offizieller kirchlicher Stellen entnommen. Sie definieren ethische Standpunkte der katholischen Kirche, die von einer überwiegenden Mehrheit unserer säkularen Gesellschaft insbesondere auch vor dem Hintergrund der Deklaration der Menschenrechte strikt abgelehnt werden. Dennoch werden sie parallel zum neu eingeführten Ethikunterricht im Religionsunterricht und sehr wahrscheinlich auch von jenen Lehrern vorgetragen, die in Zukunft sowohl Religion als auch Ethik unterrichten dürfen.

Jeder möge sich in diesem Zusammenhang selbst ein Urteil über die Textzitate bilden und sich dabei folgende Fragen vorlegen:

1. Sind die von der kirchlichen Lehrmeinung offiziell vertretenen Verhaltensregeln mit der heutigen Zeit noch vereinbar oder sind sie nicht vielmehr eine Aneinanderreihung von mit Vehemenz vertretenen Menschenrechtsverletzungen?

2. Ist der Opportunismus und die Bequemlichkeit, aus denen heraus auch heute noch Kinder getauft und einer Vereinigung in einem Alter zugeschlagen werden, in dem sie sich noch nicht selbst frei entscheiden können, angesichts eines kruden mittelalterlichen Denkens nicht ein massiver Vorstoß gegen die Verantwortung als Erziehungsberechtigte?

3. Was ist das für ein Staat, der es zulässt, dass in den von ihm beaufsichtigten Schulen ethische Grundsätze gelehrt werden dürfen, die in vielen Bereichen als medizinisch bedenklich, psychologisch zu Neurosen führend und mit den Erkenntnissen der modernen Naturwissenschaften nicht übereinstimmend eingestuft werden müssen?

4. Was ist das für ein Staat, der für die ihm Schutzbefohlenen eine Zweiklassengesellschaft ethischer Lehren zulässt und damit von vornherein in allen gesellschaftspolitischen Fragen unüberbrückbare Gegensätze schafft, welche den für eine Demokratie notwendigen Grundkonsens zerstören.

5. Obgleich es von katholischen Lehrkanzeln herab heute üblich ist, die totalitären Grundzüge der christlichen Lehre mit beschaulichen und meist kitschigen Geschichten zu kaschieren, ändert dies nichts an der Gültigkeit vieler von mangelnder Humanität gekennzeichneter ethischer Urteile, denen Religionslehrerinnen und Religionslehrer in Ausübung ihres Berufes verpflichtet sind, auch wenn sie, um nicht ausgelacht oder verspottet zu werden, wortreich darüber hinwegschwafeln.

Die kirchliche Lehrmeinung:

Masturbation

Masturbation ist die absichtliche Erregung der Geschlechtsorgane, mit dem Ziel, geschlechtliche Lust hervorzurufen. Tatsache ist, dass sowohl das kirchliche Lehramt in seiner langen und stets gleichbleibenden Überlieferung als auch das sittliche Empfinden der Gläubigen niemals gezögert haben, die Masturbation als eine in sich schwere ordnungswidrige Handlung zu brandmarken, weil der frei gewollte Gebrauch der Geschlechtskraft, aus welchem Motiv er auch immer geschieht, außerhalb der normalen ehelichen Beziehungen seiner Zielsetzung wesentlich widerspricht. Der um ihrer selbst willen gesuchten geschlechtlichen Lust fehlt die von der sittlichen Ordnung geforderte geschlechtliche Beziehung, jene nämlich, die den vollen Sinn gegenseitiger Hingabe als auch den einer wirklich humanen Zeugung in wirklicher Liebe realisiert.

Pornographie und Prostitution

Pornografie (Schaustellung des Körpers als bloßes Objekt der Lüsternheit) und Prostitution (Erniedrigung des eigenen Körpers zur Handelsware und zur fleischlichen Lust) sind schwere Verstöße gegen die Geschlechtsordnung, die nicht nur die Würde der betroffenen Personen verletzen, sondern auch eine Geißel der Gesellschaft darstellen.
Der Heilige Stuhl sieht die Medienschaffenden, die staatlichen Autoritäten, die Kirche und religiösen Gruppen, aber auch Eltern und Erzieher in der Verantwortung, die Folgen der Pornografie zu bekämpfen. Die Kirche hält „das Recht auf Intimität für den ehelichen und familiären Bereich“ für besonders schützenswert. Von den staatlichen Kräften erwartet sie, die Herstellung und Verbreitung pornographischer Materialien – vor allem in ihrer organisierten Form – zu verhindern.

Keuschheit

Keuschheit bedeutet die geglückte Integration der Geschlechtlichkeit in die Person und folglich die innere Einheit des Menschen in seinem leiblichen und geistigen Sein. Keuschheit verheißt Unsterblichkeit. Keuschheit äußert sich besonders in der Freundschaft mit dem Nächsten. Freundschaft zwischen Menschen gleichen oder verschiedenen Geschlechts ist etwas sehr Wertvolles für alle. Sie führt zu einer
Gemeinschaft im Geist.

Jugendliche sollen über die Würde, die Aufgaben und den Vollzug der ehelichen Liebe am besten im Kreis der Familie selbst rechtzeitig in geeigneter Weise unterrichtet werden, damit sie, an keusche Zucht gewöhnt, im entsprechenden Alter nach einer sauberen Brautzeit in die Ehe eintreten können.

Freiheit der Partnerwahl wird durch den vorehelichen Vollzug des Geschlechtsakts behindert, d.h. er soll unterbleiben.

Einübungsstufen der Liebe: „Petting“-Liebesspiele: bei ausschließlicher Lustbefriedigung und Unreife: abzulehnen. Eingebettet in personale Liebe und
dauerhafte Bindung OK.

Abtreibung

Das menschliche Leben ist vom Augenblick der Empfängnis an absolut zu achten und zu schützen. Schon im ersten Augenblick seines Daseins sind dem menschlichen Wesen die Rechte der Person zuzuerkennen, darunter das unverletzliche Recht jedes unschuldigen Wesens auf das Leben. „Noch ehe ich dich im Mutterleib formte, habe ich dich ausersehen, noch ehe du aus dem Mutterschoß hervorkamst, habe ich dich geheiligt.“ „Als ich geformt wurde im Dunkeln, kunstvoll gewirkt in den Tiefen der Erde, waren meine Glieder dir nicht verborgen“. Seit dem ersten Jahrhundert hat die Kirche es für moralisch verwerflich erklärt, eine Abtreibung herbeizuführen. Diese Lehre hat sich nicht geändert und ist unveränderlich. Eine direkte, das heißt eine als Zeit oder Mittel gewollte, Abtreibung stellt ein schweres Vergehen gegen das sittliche Gesetz dar: „Du sollst . . . nicht abtreiben noch ein Neugeborenes töten.“ „Gott, der Herr des Lebens, hat nämlich den Menschen die hohe Aufgabe der Erhaltung des Lebens übertragen, die auf eine menschenwürdige Weise erfüllt werden muss. Das Leben ist daher von der Empfängnis an mit höchster Sorgfalt zu schützen. Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuungswürdige Verbrechen“

Die formelle Mitwirkung an einer Abtreibung ist ein schweres Vergehen. Die Kirche ahndet dieses Vergehen gegen das menschliche Leben mit der Kirchenstrafe der Exkommunikation. Wer eine Abtreibung vornimmt, zieht sich mit erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation zu, so dass sie von selbst durch Begehen der Straftat eintritt unter den im Recht vorgesehenen Bedingungen. Die Kirche will dadurch die Barmherzigkeit nicht einengen; sie zeigt aber mit Nachdruck die Schwere des begangenen Verbrechens und den nicht wieder gutzumachenden Schaden auf, der dem unschuldig getöteten Kind, seinen Eltern und der ganzen Gesellschaft angetan wird.

Empfängnisverhütung

Die Kirche hat immer das intrinsische Übel der Empfängnisverhütung gelehrt, dh. jeder absichtlich unfruchtbaren Ehe. Diese Lehre ist als endgültig und unverbesserlich anzusehen. Empfängnisverhütung steht der Keuschheit in der Ehe ernsthaft entgegen; es widerspricht dem Wohl der Weitergabe des Lebens (der Fortpflanzungsaspekt der Ehe) und der gegenseitigen Hingabe der Ehegatten (der Einheitsaspekt der Ehe); es schadet der wahren Liebe und leugnet die souveräne Rolle Gottes bei der Weitergabe des menschlichen Lebens.

Vorgeburtliche Untersuchung

Daraus ergibt sich, dass zur Vornahme einer vorgeburtlichen Untersuchung eine sittlich vertretbare Begründung vorliegen muss und dass immer auch die Zielsetzung zu beachten ist. Sittlich verwerflich ist sie, wenn sie mit dem Ziel der Abtreibung vorgenommen wird. Nur jene Form von vorgeburtlicher Untersuchung ist sittlich erlaubt, die von der positiven Wertung jedes menschlichen Lebens ausgeht und auf die Bewahrung des ungeborenen Kindes ausgerichtet ist.

Wo sich bei einer vorgeburtlichen Untersuchung herausstellt, dass bei dem ungeborenen Kind eine genetisch bedingte Schädigung vorliegt, ist das ein Hinweis darauf, dass hier die Eltern des Kindes, besonders die Mutter, aufgerufen sind, ihre Entscheidung für das Kind, nicht gegen es zu treffen und ihm ihre gesamte Zuwendung zu schenken.

Andererseits sind aber auch die negativen Seiten der vorgeburtlichen Untersuchung zu bedenken. Häufig werden nämlich solche Untersuchungen schon mit der Absicht vorgenommen, ein behindertes oder krankes Kind gar nicht erst auszutragen. Hier besteht die Gefahr, dass die pränatale Diagnostik unter die Zielsetzung des Schwangerschaftsabbruchs gerät. Eine solche Zielsetzung zeigt sich, wenn in Kliniken schon vor der Untersuchung die Zustimmung der Mutter eingeholt wird, bei Feststellung einer nichtbehebbaren Schädigung einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen. Hier wird die vorgeburtliche Untersuchung zu einem Druckmittel gegen Schwangere, ein geschädigtes Kind auf jeden Fall töten zu lassen.

Künstliche Befruchtung

Künstliche Befruchtung gilt als Sünde. Denn künstliche Befruchtung nach dem in-vitro-Verfahren ist ein Eingriff in die Schöpfung – und damit eine schwere Sünde.
Die lehramtliche Meinung der katholischen Kirche ist eindeutig. Sie lehnt jede Form der künstlichen Befruchtung bei Menschen ab. Die Grundlagen dieser Lehre finden sich in der Instruktion „Donum Vitae“.

Geburtenkontrolle

Im Katechismus der katholischen Kirche heißt es in Nr, 2370, indem es das Apostolische Schreiben Familiaris consortio zitiert: „Während die geschlechtliche Vereinigung ihrer ganzen Natur nach ein vorbehaltloses gegenseitiges Sich-Schenken der Gatten zum Ausdruck bringt, wird sie durch die Empfängnisverhütung zu einer objektiv widersprüchlichen Gebärde, zu einem Sich-nicht-ganz-Schenken. So kommt zur aktiven Zurückweisung der Offenheit für das Leben auch eine Verfälschung der inneren Wahrheit ehelicher Liebe, die ja zur Hingabe in personaler Ganzheit berufen ist.“ Dieser anthropologische und moralische Unterschied zwischen der Empfängnisverhütung und der Zuflucht zu den natürlichen Fruchtbarkeitszyklen ist „mit zwei sich ausschließenden Vorstellungen von Person und menschlicher Sexualität verknüpft“.

Die Österreichische Bischofskonferenz bringt in der Herbstvollversammlung 2007 klar zum Ausdruck, dass die Kirche „alle Methoden der Empfängnisverhütung“ ablehnt, „besonders jene, die die Möglichkeit der Frühabtreibung einschließen (Nidationshemmer) oder die Gesundheit der Frau oder des Mannes beeinträchtigen können.“

Papst Benedikt XVI. spricht im Jahr 2008 von der Familie als einer für das „Leben offene Liebesgemeinschaft“.

Homosexualität

Homosexuelle Handlungen werden grundsätzlich abgelehnt v.a. auch
wegen Zeugungsunfähigkeit. Homosexuelle Menschen sind zur Keuschheit gerufen. Homosexuelle sind wie Heterosexuelle dazu eingeladen, ihre Sexualität nach ihren Möglichkeiten in das Ganze ihrer Persönlichkeit zu integrieren.

Die katholische Lehre verurteilt homosexuelle Handlungen als hochgradig unmoralisch, gleichzeitig fordert sie, homosexuellen Menschen mit „Achtung, Mitleid und Takt zu begegnen“ und sie nicht „in irgend einer Weise ungerecht zurückzusetzen“.

Transsexualität

Das Lehramt beschäftigt sich mit dem Thema Transsexualität erst, seitdem Debatten um Transsexualismus, Transvestitismus oder in der jüngeren Zeit all die Fragen um das Thema Gender in der Gesellschaft aufgekommen sind und das Phänomen wahrgenommen wird. So gibt es etwa in Deutschland seit 1981 ein Transsexuellengesetz. Es regelt die Änderung des Vornamens und die Feststellung der geänderten Geschlechtszugehörigkeit und legt fest, dass sich Rechte und Pflichten von Transpersonen nach dem neuen Geschlecht richten. Dazu gehört auch das Recht auf Eheschließung. Seit dieser Zeit sieht sich die katholische Kirche vor die Herausforderung gestellt, sich dazu zu verhalten. Wenn beispielsweise eine Trans-Frau einen Mann heiraten will, ist dann eine kirchliche Eheschließung möglich und denkbar? Auf eine entsprechende Anfrage der Deutschen Bischofskonferenz antwortete die Kongregation für die Glaubenslehre im Jahr 1991: Nein, das geht nicht. Als Grund angeführt wurde, dass der unveränderliche Genotyp, das biologische Geschlecht, ausschlaggebend sei, nicht jedoch die davon abweichende Selbstwahrnehmung einer Person.

Beihilfe zum Suizid

Die Selbstmordabsicht eines anderen zu teilen und ihm bei der Ausführung durch die sogenannte „Beihilfe zum Selbstmord“ behilflich zu sein, heißt Mithelfer und manchmal höchstpersönlich Täter eines Unrechts zu werden, das niemals, auch nicht, wenn darum gebeten worden sein sollte, gerechtfertigt sein kann. „Es ist niemals erlaubt – schreibt mit überraschender Aktualität der hl. Augustinus –, einen anderen zu töten: auch wenn er es wollte, ja selbst, wenn er, zwischen Leben und Tod schwebend, fleht, ihm zu helfen, die Seele zu befreien, die gegen die Fesseln des Leibes kämpft und sich von ihnen zu lösen sucht; es ist nicht einmal dann erlaubt, wenn ein Kranker nicht mehr zu leben imstande wäre.“

Aktive Sterbehilfe

Auch wenn sie nicht durch die egoistische Weigerung motiviert ist, sich mit der Existenz des leidenden Menschen zu belasten, muss die Euthanasie als falsches Mitleid, ja als eine bedenkliche „Perversion“ desselben bezeichnet werden: denn echtes „Mitleid“ solidarisiert sich mit dem Schmerz des anderen, tötet nicht den, dessen Leid unerträglich ist. Die Tat der Euthanasie erscheint umso perverser, wenn sie von denen ausgeführt wird, die – wie die Angehörigen – ihrem Verwandten mit Geduld und Liebe beistehen sollten, oder von denen die – wie die Ärzte – auf Grund ihres besonderen Berufes den Kranken auch im leidvollsten Zustand seines zu Ende gehenden Lebens behandeln müssten.

Die direkte Euthanasie besteht darin, dass man aus welchen Gründen und mit welchen Mitteln auch immer dem Leben behinderter, kranker oder sterbender Menschen ein Ende setzt. Sie ist sittlich unannehmbar. Eine Handlung oder eine Unterlassung, die von sich aus oder der Absicht nach den Tod herbeiführt, um dem Schmerz ein Ende zu machen, ist ein Mord, ein schweres Vergehen gegen die Menschenwürde und gegen die Achtung, die man dem lebendigen Gott, dem Schöpfer, schuldet. Das Fehlurteil, dem man gutgläubig zum Opfer fallen kann, ändert die Natur dieser mörderischen Tat nicht.

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