Husslein über Gesetzesvorschlag bez. Abbruchverbot auch in Extremfällen – ZIB 2

Wir begrüßen die Stellungnahme Prof. Hussleins in der ZIB 2 und treten wie immer wie viele aufgeklärte Menschen für die Selbstbestimmung ein. Die von Husslein beschriebene Verfahrensweise mit einer differenzierten Abwägung von Interessen aller Beteiligten ist der grobschlächtigen Pauschallösung eines Abbruchverbotes aus humanistischer Sicht in jedem Fall vorzuziehen. Die Erfahrung zeigt, dass die zugelassene Misere eines solchen Lebens meist auf Kosten der Frauen geht, daher müssen auch die Frauen das erste Entscheidungrecht haben und nicht Politiker, Staatsorgane oder gar Religionsvertreter, die die Frage ideologisieren wollen und wie gehabt auf dem Rücken der Frauen austragen wollen.
Eine Ethik, die dem nach menschlichen Ermessen vermeidbaren Leid Vorschub leistet, ist schlichtweg inhuman.
Gerhard Engelmayer

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