Sterbehilfe-Gesetz: Steht Einigung bevor und wie sehr hat sich die Kirche durchgesetzt?

Verfassungsgerichtshof
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Politische Gespräche zur Neuregelung der Sterbehilfe laufen, eine Einigung dürfte kurz bevorstehen. Noch vor Jahresende soll die Neuregelung in Kraft treten. Der HVÖ war im Dialogforum in die Vorbereitungen zur Gesetzeswerdung eingebunden und hat sowohl im Dialogforum als auch im direkten Dialog mit der verantwortlichen Politikerin der Grünen Fr. NR Abg. Olga Voglauer den Humanistischen Verband Österreich vertreten.

ZU diesem Thema findet am Do. 28. 10. 2021 eine Veranstaltung mit dem Vertreter unserer Partnerorganisation ÖGHL (Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende) Wolfgang Obermüller statt.

Die Neuregelung der Sterbehilfe in Österreich dürfte unmittelbar bevorstehen. Die politischen Verhandlungen seien im Laufen, hieß es bei den Ministerinnen Alma Zadic (Justiz, Grüne) und Karoline Edtstadler (Verfassung, ÖVP). In Verhandlerkreisen war am Dienstag zu hören, dass man gut vorankomme und eine Einigung dieser Tage möglich sei. Eine Begutachtung und die Beschlussfassung noch vor Jahresende werde angepeilt. Ein kolportiertes späteres Inkrafttreten wurde dementiert.

Verbot des assistierten Suizids wird aufgehoben

Es besteht Zeitdruck, denn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Verbot des assistierten Suizids in Österreich mit Ende 2021 aufgehoben, nicht allerdings das der aktiven Sterbehilfe. Geschieht bis zum Jahresende nichts, ist die Beihilfe zum Selbstmord ab dem kommenden Jahr schlicht erlaubt.

Allerdings hat sich die Regierung vorgenommen, die Gesetzesregelung zur Sterbehilfe gänzlich auf neue Beine zu stellen, würden doch andernfalls etliche Fragen offen bleiben. Etwa jene, wer derartige Eingriffe überhaupt durchführen darf. Zur Erörterung der unterschiedlichen Standpunkte hat das Justizministerium ein Dialogforum mit Vertretern aus unterschiedlichen Lebensbereichen abgehalten, dessen Schlussbericht Ende Juni veröffentlicht wurde.

Verfassungsrang oder nicht?

Unabhängig vom Inhalt des neuen Gesetzes wurden in konservativen Kreisen Stimmen laut, die Regelung in den Verfassungsrang zu heben, womit der VfGH diese dann auch nicht aufheben könnte. Die Grünen hatten sich dazu ablehnend gezeigt. Der Humanistische Verband wird sich weiter vehement dagegen aussprechen. Das würde das Verbot der aktiven Sterbehilfe auf ewig einzementieren.

(APA/red)

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